ICOM Österreich sichert die Nutzung von Stickstoff in den österreichischen Museen
ICOM Österreich sichert die Nutzung von Stickstoff in den österreichischen Museen
Kurz zum Hintergrund:
2019 wurden wir in Kenntnis gesetzt, dass eine neue EU-Verordnung den Einsatz von in situ erzeugtem Stickstoff zur anoxischen Behandlung von Objekten in Museen verbietet. In situ erzeugter Stickstoff wird üblicherweise zur Bewahrung unserer Sammlungsobjekte eingesetzt, da er für nahezu aller Kulturgüter gefahrlos verwendet werden kann und dabei das günstigste Umwelt- und Gesundheitsprofil aufweist. Durch die Initiative ICOM Österreichs in Zusammenarbeit mit den befassten Ministerien und die Zusammenarbeit mit vielen weiteren europäischen Ländern mit Unterstützung des ICOM-Netzwerks konnte 2020 eine bisher einzigartige Ausnahmegenehmigung der Europäischen Kommission für österreichische Museen bis Ende 2024 erreicht werden.
In Zusammenarbeit mit dem Rathgen-Forschungslabor - Staatliche Museen zu Berlin / Preußischer Kulturbesitz wurde in den folgenden Jahren an einer langfristigen Lösung gearbeitet und ein weitgehender Antrag auf EU-Ebene eingebracht. Kurz vor Weihnachten erging nun der finale Bescheid zur Nutzung von in situ Stickstoff in Österreich. Damit können alle österreichischen Museen Stickstoff zur Erhaltung unserer Kulturgüter rechtskonform nutzen. Die Kosten für den Bescheid werden von ICOM Österreich übernommen. Das ist ein bedeutender Schritt zur Sicherung unseres gemeinsamen kulturellen Erbes. Besonderer Dank gilt Dr. Pascal Querner und unserer Geschäftsführerin Mag. Elke Kellner, die diesen ganzen Prozess inhaltlich und organisatorisch begleitet haben und mit dieser Pionierarbeit nun den positiven Abschluss des gesamten Verfahrens erreichen konnten.